Die Corona-Maßnahmen werden verschärft. Ab Mittwoch, 16.12.2020 tritt ein harter Lockdown in Kraft. Der Einzelhandel wird mit Ausnahmen bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Auch Schulen und Kitas sind betroffen. Betroffene Händler können Hilfen beantragen. Der Einzelhandel wird ab dem 16. Dezember 2020 geschlossen.

Folgende Branchen dürfen weiter öffnen:
Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, der Weihnachtsbaumverkauf und der Großhandel.
Der Verkauf von Non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden.
Den konkreten Beschluss von Bund und Ländern finden Sie hier.
Bundesfinanzminister Scholz hat zwar finanzielle Unterstützung für betroffene Unternehmen angekündigt. Die geplanten Hilfsprogramme für die Einzelhändler werden jedoch nicht ausreichen. Wir sind deshalb im engen Austausch mit der bayerischen Staatsregierung und dem Kanzleramt, damit jetzt schnell und unbürokratisch eine neue Form der Finanzhilfe gefunden werden kann. Die Überbrückungshilfen alleine reichen nicht aus, um die betroffenen Handelsunternehmen zu retten.