Seit heute können kleine und mittlere Unternehmen zur Sicherung ihrer Existenz die neue Corona-Überbrückungshilfe des Bundes beantragen. Die Anträge müssen bis spätestens 31. August gestellt werden.

Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der Erstattungsbetrag maximal 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten maximal 5.000 Euro pro Monat (für bis zu drei Monate). Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Voraussetzung dafür ist, dass der Umsatz im April und Mai in Summe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist. Wichtig: Die Beantragung ist ausschließlich über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer möglich. Diese können sich über diese Antragsplattform des Bundes registrieren und dort dann die Anträge stellen. Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums und in den Richtlinien zur Überbrückungshilfe.