Betroffene Einzelhändler können seit dieser Woche die Corona-Überbrückungshilfe II beantragen. Damit sollen kleine und mittelständische Unternehmen mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten unterstützt werden.

Die Bedingungen für die Bewilligung der Überbrückungshilfe II sind nochmal verbessert und erleichtert worden. So wurde u.a. die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro gestrichen. Unternehmen, deren Umsatz um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, können nun auch Überbrückungshilfe beantragen. Die Anträge für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 können hier gestellt werden.