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17.07.2020

Corona-Überbrückungshilfen: Antragstellung bis zum 31. August möglich

Mit den Überbrückungshilfen des Bundes können Unternehmen für die Monate Juni bis August 2020 Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten erhalten. Dabei gilt: Je größer der Umsatzeinbruch, desto höher wird der Zuschuss ausfallen.

überbrückungsgeld
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Mit den finanziellen Hilfen sollen kleine und mittelgroße Unternehmen unabhängig von der Mitarbeiterzahl unterstützt werden, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder teilweise einstellen mussten. Die Abwicklung erfolgt vollständig digital. Die Online-Portale, über die die Anträge seitens der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden können, sind seit dem 10. Juli freigeschaltet. Eine Checkliste der Bundessteuerberaterkammer finden Sie hier. Nähere Informationen erhalten Sie auch beim Bundeswirtschaftsministerium und auf einem Faktenblatt.

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