Voraussichtlich ab Anfang Juli können kleine und mittlere Unternehmen zur Sicherung ihrer Existenz die neue Corona-Überbrückungshilfe beantragen. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zusammengenommen um mindestens 60 Prozent durch Corona-bedingte Schließungen oder Auflagen eingebrochen sind. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro (jeweils für drei Monate). Wichtig: Die Beantragung wird ausschließlich über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer möglich sein. Weitere Informationen zur Corona-Überbrückungshilfe finden Sie hier.