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27.03.2020

Sonderregelung: Hinzuverdienst für Kurzarbeiter erleichtert

Wegen der Corona-Krise können jetzt Kurzarbeiter leichter hinzuverdienen, um Einkommenseinbußen zu vermeiden. Das hat der Bundestag in dieser Woche beschlossen.

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In der Corona-Krise können Beschäftigte in Kurzarbeit leichter mit einer anderen Tätigkeit Geld hinzuverdienen. Die bislang geltenden Zuverdienstgrenzen wurden angehoben. Die Sonderregelung für Kurzarbeiter soll befristet vom 1. April bis 31. Oktober 2020 gelten. Bislang wurde bei Kurzarbeit ein Hinzuverdienst aus einer Zweitbeschäftigung, die erst nach Eintritt in die Kurzarbeit aufgenommen wurde, vollständig auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Es wird erwartet, dass der Bundesrat der Sonderregelung am heutigen Freitag (27. März) zustimmt. Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie in unserem Praxiswissen.

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