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03.07.2020 Bayern
Seit Mittwoch ist der Normalsatz der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent gesunken. Unternehmen müssen dabei einiges beachten.
Die kurzfristig beschlossene Senkung sorgt bei vielen Unternehmen für große Verunsicherung. Welcher Zeitpunkt ist für die Berechnung der Mehrwertsteuer maßgeblich? Was ist bei Anzahlungen und Teilleistungen sowie bei Umtausch oder Rückgabe zu beachten? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt ein HDE-Praxisleitfaden. Zu den Themen „Rabattierung an der Kasse und Preisauszeichnung“ erhalten Sie hier weitere Informationen. Das aktualisierte Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur befristeten Senkung der Umsatzsteuer finden Sie hier.
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