News

11.10.2019 Bayern

Mehrwertsteuer-Rückerstattung: Das müssen Unternehmen beachten

Ausfuhrlieferungen von Unternehmen sind umsatzsteuerfrei. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Verkäufe von Einzelhändlern an Reisende aus Staaten außerhalb der EU.

mehrwertsteuer

Die Steuerbefreiung beim sogenannten „Export über den Ladentisch“ wird dem Unternehmer gewährt, wenn sein Käufer im Drittlandsgebiet ansässig ist. Zudem müssen die Waren innerhalb von drei Monaten nach Kauf in das Drittlandsgebiet gelangen. Achtung: Verkäufe an Reisende mit Wohnort im EU-Gebiet sind nicht umsatzsteuerfrei! Infos über die Umsatzsteuer- bzw. Mehrwertsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr (Ausfuhren für den privaten Bedarf) erhalten Sie in unserem HBE-Praxiswissen.

Login Mitgliederbereich

 
 
 
 

Ansprechpartner

HBE Logo
 
 

Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München

Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163

 

Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.

Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.

1. Thema wählen

2. Kategorie wählen

3. Inhalte wählen

 
 
 
Leistungen
1
Aktuell
2
Verband
3
Kontakt
4
Bezirke-Filter
5
Themenfinder
6
HBE-Suche
7
 

Daten­schutz­ein­stellungen

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden von den externen Komponenten ggf. auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Komponenten können Sie jederzeit widerrufen.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung