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29.06.2020 Bayern
ab kommenden Mittwoch (1. Juli 2020) werden der Normalsatz der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Diese kurzfristig beschlossene Senkung sorgt bei vielen Unternehmen für große Verunsicherung. Was ändert sich an der Preisauszeichnung? Welcher Zeitpunkt ist für die Berechnung der Mehrwertsteuer maßgeblich? Was ist bei Anzahlungen und Teilleistungen sowie bei Umtausch oder Rückgabe zu beachten?
Antworten auf diese und weitere Fragen gibt ein HDE-Praxisleitfaden. Neben wichtigen Hinweisen finden Sie darin auch konkrete Fallbeispiele.
Wichtig: Wenn die Mehrwertsteuersenkung an den Verbraucher weitergereicht werden soll, kann eine entsprechende Verrechnung bzw. Rabattierung an der Kasse erfolgen. Es liegt keine falsche Preisauszeichnung am Regal vor. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner in unseren HBE-Geschäftsstellen gerne zur Verfügung.
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:089 55118-124
Fax:089 55118-118
E-Mail:eykmann@hv-bayern.de
Bezirksgeschäftsführerin
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Bezirksgeschäftsführer
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