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26.06.2020

Arbeitsbescheinigung: Hinweise von der Bundesagentur für Arbeit

Einige Einzelhändler müssen sich derzeit wegen der Corona-Krise leider von einem oder mehreren Beschäftigten trennen. Arbeitgeber können dabei helfen, dass die Bundesagentur für Arbeit Leistungen für ihre ehemaligen Arbeitnehmer schnell berechnen kann.

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Leider sind viele Arbeitslosengeld-Anträge fehlerhaft oder unvollständig. Um Verzögerungen bei der Bearbeitung und Auszahlung der Leistungen zu minimieren, hat die Bundesagentur für Arbeit ein Informationsblatt für Arbeitgeber erstellt. Darin finden Sie wichtige Hinweise zum Ausstellen der Arbeitsbescheinigung. Bei allgemeinen Fragen zum Thema Arbeitslosengeld können Sie sich auch per E-Mail direkt an die Regionaldirektion Bayern wenden.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

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Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
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Andreas Gärtner
Bezirksgeschäftsführer
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Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
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Dipl.-Betriebsw. Volker Wedde
Bezirksgeschäftsführer
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