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01.04.2020

Minijobber: Wichtige Änderung

Auch Einzelhändler beschäftigen aufgrund der Corona-Krise ihre 450-Euro-Minijobber teilweise in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart. Dies kann zum Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 450 Euro führen.

minijob
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Wichtig: Für eine Übergangszeit vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 ist nun sogar ein fünfmaliges Überschreiten der Verdienstgrenze möglich.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Minijob-Zentrale und hier.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

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Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
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Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
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Andreas Schöffel
Bezirksgeschäftsführer
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Uta Wandera
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