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01.04.2020 Bayern

Minijobber: Wichtige Änderung

Auch Einzelhändler beschäftigen aufgrund der Corona-Krise ihre 450-Euro-Minijobber teilweise in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart. Dies kann zum Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 450 Euro führen.

minijob
Bild © SimpLine - stock.adobe.com

Wichtig: Für eine Übergangszeit vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 ist nun sogar ein fünfmaliges Überschreiten der Verdienstgrenze möglich.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Minijob-Zentrale und hier.

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