Sie beraten im Verkauf, arbeiten an der Kasse, im Lager oder im Büro. Minijobber machen den gleichen Job wie ihre sozialversicherungspflichtig beschäftigten Kollegen, die Teil- oder Vollzeit arbeiten. Sonderregeln sieht das Arbeitsrecht nicht vor.

Viele Händler verfügen oftmals über keine ausreichenden Kenntnisse für die rechtskonforme Handhabung von Minijobs. So haben Minijobber z. B. Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, den bezahlten gesetzlichen Mindesturlaub sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen. Unternehmen sollten Gesetzesverstöße unbedingt vermeiden. Es drohen Geldbußen, die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und in Extremfällen sogar Gefängnisstrafen.