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01.12.2023 Bayern
Am 1. Januar 2024 wird der Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro erhöht. Am 1. Januar 2025 folgt dann eine weitere Anhebung auf 12,82 Euro. Durch diese Erhöhung verändern sich mit Beginn des neuen Jahres auch die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs.
Durch die „Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung“ der Bundesregierung erhöht sich die Minijob-Grenze ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze steigt entsprechend auf 6.456 Euro. Der Midijob wiederum begann bislang bei einem durchschnittlichen monatlichen Verdienst von 520,01 Euro. Ab 1. Januar 2024 ist das ab 538,01 Euro der Fall. Die obere Midijob-Grenze verändert sich nicht und liegt weiterhin bei maximal 2.000 Euro.
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