Wie berichtet, ist der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto gestiegen. Damit liegt die unterste Lohngrenze um 41 Cent höher als im Jahr 2024. Gleichzeitig hat sich auch die Minijob-Grenze erhöht.

Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Minijobber durchschnittlich 556 Euro im Monat verdienen. Wird diese Verdienstgrenze überschritten, liegt in der Regel kein Minijob mehr vor. Allerdings dürfen auch mal mehr als 556 Euro verdient werden. Welche neuen Regelungen seit Anfang des Jahres für Minijobs, aber auch für Midijobs gelten, erfahren Sie in unserem aktualisierten Praxiswissen „Geringfügige Beschäftigung“.