Ob zum Auffüllen der Regale oder zum Einpacken der Geschenke: Auch im diesjährigen Weihnachtsgeschäft wird der bayerische Einzelhandel wieder zahlreiche Aushilfen einstellen.

Jeder vierte Einzelhändler beschäftigt im Weihnachtsgeschäft Aushilfen. Doch die rechtskonforme Handhabung von Minijobs (z.B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlicher Mindesturlaub usw.) ist oftmals nicht ausreichend bekannt. Was Sie bei der Beschäftigung von Minijobbern beachten müssen, erfahren Sie in unserem HBE-Praxiswissen. Alle Fragen rund um das Thema beantworten Ihnen außerdem unsere Juristen in den HBE-Geschäftsstellen.