Ob im Verkauf, an der Kasse, im Lager oder im Büro: Minijobber sind im Handel unverzichtbar. Für sie gelten grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Regelungen wie für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte. Händler sollten bei Minijobs die gesetzlichen Vorgaben beachten.

Viele Unternehmen unterschätzen die Anforderungen, die mit der Beschäftigung von Minijobbern verbunden sind. Dabei haben auch geringfügig Beschäftigte Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, bezahlten Urlaub sowie Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall. Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, riskiert erhebliche Konsequenzen. Neben Bußgeldern können Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen fällig werden.
