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03.04.2017 Oberbayern
Die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union vereinheitlicht die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Einzelhändler müssen die neuen Vorschriften unbedingt beachten, denn sonst drohen hohe Strafen oder Abmahnungen. Dies betrifft neben dem Kundendatenschutz insbesondere auch den Umgang mit arbeitnehmerbezogenen Daten.
Welche neuen Regelungen Unternehmen beim Beschäftigtendatenschutz beachten müssen, konnten HBE-Mitgliedsunternehmen in unserer Veranstaltung „Neues aus Brüssel: Die Datenschutz-Grundverordnung“ aus der Reihe Praxis der Personalarbeit erfahren (Foto).
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