Wie berichtet, hat die Stadt München einen umstrittenen Stufenplan zur schnellstmöglichen Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts beschlossen. Seit dem 1. Februar 2023 gilt in der Landeshauptstadt ein Fahrverbot für Diesel-Kfz mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone.

Zur „verhältnismäßigen Einführung sowie zur Abfederung sozialer Aspekte und unbilliger Härten“ gibt es ein Ausnahmekonzept: Lieferverkehr und Anwohner sind durch Beschilderung vom Diesel-Fahrverbot ausgenommen. Weitere Ausnahmen gibt es u. a. für Handwerker. Kann durch diese Regelung der Stickstoffdioxid-Jahresmittelgrenzwert nicht eingehalten werden, tritt am 1. Oktober 2023 Stufe 2 in Kraft.: Erweiterung des Diesel-Fahrverbots in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone um Diesel-Kfz mit der Abgasnorm 5/V.