Zur Verbesserung der Luftqualität soll auf einem Abschnitt des Mittleren Rings in Zukunft Tempo 30 gelten. Damit ist die Verschärfung des Fahrverbots in der Innenstadt einschließlich des Mittleren Rings wohl vom Tisch.

Von der Ausweitung des Fahrverbots auf Diesel mit Abgasnorm 5/V wären über 40.000 Fahrzeuge in München sowie unzählige Pendler aus dem Umland betroffen gewesen. Grund für diesen Beschluss des Münchner Stadtrats ist das jüngste Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH). Dieser hat die Landeshauptstadt München dazu verurteilt, ihren Luftreinhalteplan fortzuschreiben und insbesondere ein Dieselfahrverbot einzuführen, das auch Kraftfahrzeuge Euro 5/V umfasst. Dabei hatten die Richter v.a. zwei Straßenabschnitte im Blick: Zum einen den Bereich an der Landshuter Allee sowie die Moosacher Straße. Angesichts der bisherigen Dauer und Höhe der dortigen Grenzwertüberschreitungen müsse die Stadt „geeignete und effektive Maßnahmen“ zur Einhaltung der Grenzwerte ergreifen. Das jetzt beschlossene Tempolimit soll entlang der Landshuter Allee zwischen der Parkharfe am Olympiastadion bis zur Arnulfstraße/ Auffahrt Donnersberger Brücke eingeführt werden.
Der HBE hat den Stadtratsbeschluss begrüßt. Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff sagte, Fahrverbote seien nicht der richtige Weg. „Fahrverbote haben erhebliche Auswirkungen auf den Standort Innenstadt und gefährden ansässige Handelsunternehmen. Die Erreichbarkeit der Geschäfte für die Kunden ist von zentraler Bedeutung für den Unternehmenserfolg.“