News
07.02.2023

München: Ausnahmen für den Lieferverkehr

Im Zuge der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München hat der HBE seine Forderung nach einer generellen Ausnahmegenehmigung für den Logistikverkehr zur Belieferung des Einzelhandels erneuert.

vebot
vebot

HBE-Geschäftsführerin Simone Streller kritisiert insbesondere, dass es ab dem 1. April 2024 in München mit Beginn der Stufe 3 des Dieselfahrverbotes keine allgemeinen Ausnahmen für alle Euro IV/V Diesel-Lieferfahrzeuge / Logistikverkehre des Einzelhandels sowie der handelsnahen Dienstleistungen mehr geben soll. Nur für bestimmte Fahrten, deren Durchführung im öffentlichen Interesse liegen, sollen dann im Rahmen einer Allgemeinverfügung Ausnahmen zugelassen werden. Streller: „Sollte es in München keine generelle Ausnahmegenehmigung für den Logistikverkehr geben, ist die Belieferung des gesamten Einzelhandels mit Waren aller Art im Bereich der Umweltzone stark gefährdet beziehungsweise wird teilweise nicht mehr möglich sein. Dies kommt einem Berufsverbot mit all seinen damit verbundenen negativen Folgen gleich.“

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Simone Streller
Geschäftsführerin
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?