Im Zuge der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München hat der HBE seine Forderung nach einer generellen Ausnahmegenehmigung für den Logistikverkehr zur Belieferung des Einzelhandels erneuert.

HBE-Geschäftsführerin Simone Streller kritisiert insbesondere, dass es ab dem 1. April 2024 in München mit Beginn der Stufe 3 des Dieselfahrverbotes keine allgemeinen Ausnahmen für alle Euro IV/V Diesel-Lieferfahrzeuge / Logistikverkehre des Einzelhandels sowie der handelsnahen Dienstleistungen mehr geben soll. Nur für bestimmte Fahrten, deren Durchführung im öffentlichen Interesse liegen, sollen dann im Rahmen einer Allgemeinverfügung Ausnahmen zugelassen werden. Streller: „Sollte es in München keine generelle Ausnahmegenehmigung für den Logistikverkehr geben, ist die Belieferung des gesamten Einzelhandels mit Waren aller Art im Bereich der Umweltzone stark gefährdet beziehungsweise wird teilweise nicht mehr möglich sein. Dies kommt einem Berufsverbot mit all seinen damit verbundenen negativen Folgen gleich.“