News
07.02.2023 Oberbayern
Im Zuge der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München hat der HBE seine Forderung nach einer generellen Ausnahmegenehmigung für den Logistikverkehr zur Belieferung des Einzelhandels erneuert.
HBE-Geschäftsführerin Simone Streller kritisiert insbesondere, dass es ab dem 1. April 2024 in München mit Beginn der Stufe 3 des Dieselfahrverbotes keine allgemeinen Ausnahmen für alle Euro IV/V Diesel-Lieferfahrzeuge / Logistikverkehre des Einzelhandels sowie der handelsnahen Dienstleistungen mehr geben soll. Nur für bestimmte Fahrten, deren Durchführung im öffentlichen Interesse liegen, sollen dann im Rahmen einer Allgemeinverfügung Ausnahmen zugelassen werden. Streller: „Sollte es in München keine generelle Ausnahmegenehmigung für den Logistikverkehr geben, ist die Belieferung des gesamten Einzelhandels mit Waren aller Art im Bereich der Umweltzone stark gefährdet beziehungsweise wird teilweise nicht mehr möglich sein. Dies kommt einem Berufsverbot mit all seinen damit verbundenen negativen Folgen gleich.“
Geschäftsführerin
Tel.:089 55118-112
Fax:089 55118-114
E-Mail:streller@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.