Ab 2026 wird es in München vier stadtweite Einkaufsabende geben, an denen der Einzelhandel bis Mitternacht öffnen darf. Die entsprechende neue Ladenschlussverordnung hat der Stadtrat verabschiedet. Zusätzlich können Geschäfte an bis zu vier weiteren Abenden pro Jahr ihre Öffnungszeiten individuell verlängern.

Die stadtweiten Einkaufsnächte finden künftig am ersten Freitag im April (sofern dieser nicht auf Karfreitag fällt, dann eine Woche zuvor), am Freitag vor den Herbstferien, am Black Friday (Freitag nach dem vierten Donnerstag im November) und am dritten Adventssamstag statt. Nach einem Jahr soll die neue Regelung evaluiert werden. Für individuelle Abendöffnungen ist keine Genehmigung erforderlich, lediglich eine Anzeige beim Kreisverwaltungsreferat mindestens 14 Tage im Voraus. Darüber hinaus dürfen in der Münchner Fußgängerzone in der Altstadt künftig auch an Sonn- und Feiertagen Tourismusartikel verkauft werden – ausgenommen am Karfreitag. Diese Regelung gilt jeweils vom 1. April bis 15. Oktober sowie an den vier Adventssonntagen von 11 bis 19 Uhr. Die erweiterten Öffnungszeiten sind durch eine Änderung des Bayerischen Ladenschlussgesetzes möglich geworden, die es Kommunen erlaubt, bis zu acht stadtweite Einkaufsnächte sowie den Verkauf von Tourismusbedarf an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen pro Jahr selbst zu regeln.
