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15.04.2020

Schnellkredite für den Mittelstand: Förderprogramme von KfW und LfA

Der Bund und der Freistaat Bayern erweitern ihre Hilfspakete mit Schnellkrediten, bei denen die Hausbank zu 100 Prozent von der Haftung freigestellt wird.

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Den Schnellkredit der KfW können Unternehmen ab dem heutigen Mittwoch (15. April 2020) bei ihrer Hausbank beantragen. Das maximale Volumen der KfW-Schnellkredite:

- Unternehmen mit 11 bis 49 Mitarbeitern höchstens 500.000 Euro
- Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern höchstens 800.000 Euro.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern hilft die LfA Bayern bei der Bewältigung der Corona-Krise mit Krediten und Risikoübernahmen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie: Die Antragstellung ist laut LfA derzeit leider noch nicht möglich. Wir informieren Sie sofort, wenn der Schnellkredit beantragt werden kann.

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