Monatelange Schließungen haben bei vielen Unternehmen für hohe Einbußen gesorgt. Doch diese Betriebe haben laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Soforthilfe hinaus keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung.

Der BGH hat mit diesem Urteil die Klage eines Gastronomen zurückgewiesen, der zusätzlich zu den Soforthilfen 27.000 Euro Schadensersatz forderte. Hilfeleistungen für schwer getroffene Wirtschaftszweige seien jedoch keine Aufgabe der Staatshaftung, so die Richter. Vielmehr müsse der Gesetzgeber Ausgleichsmaßnahmen treffen, deren konkrete Ausgestaltung ihm überlassen bleibe. Dieser Verpflichtung sei der Staat durch die Corona-Hilfsprogramme nachgekommen. Dieses wegweisende Urteil des BGH wird Auswirkungen auf andere, noch anhängige Verfahren haben.