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19.02.2021

Corona-Maßnahmen: Klagen auf Wiedereröffnung

Eine ganze Reihe von bayerischen Einzelhändlern geht nun gemeinsam mit dem HBE und verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien rechtlich per Eilantrag gegen die Corona-Maßnahmen vor.

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Wie berichtet, will der HBE die Corona-Verordnung gerichtlich überprüfen lassen und hatte auch seine Mitglieder dazu aufgerufen vor den Gerichten zu klagen. Die Resonanz auf den Aufruf war enorm: Bislang haben sich knapp 200 Betriebe gemeldet, die rechtlich gegen die Corona-Maßnahmen vorgehen wollen. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Wir bedanken uns für den regen Zuspruch. Dies zeigt, dass wir den richtigen Weg gewählt haben.“ Mittlerweile sind bereits erste Eilanträge von HBE-Mitgliedsunternehmen unterschiedlicher Branchen und Betriebsgrößen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gestellt worden. Puff: „Selbstverständlich unterstützen wir unsere Unternehmen finanziell bei ihren Klagen.“ Mit Blick auf die laufenden Eilanträge sind jedoch - zumindest derzeit - keine weiteren Klagen erforderlich.

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