Der Bundestag hat ein ganzes Gesetzespaket zum weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie ab Herbst 2022 verabschiedet. Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht die Maskenpflicht. Ladenschließungen oder 3G im Einzelhandel sind kein Thema.

Dem Einzelhandel drohen im Herbst – Stand jetzt – keine verschärften Corona-Maßnahmen. Laut dem neuen Infektionsschutzgesetz dürfen die Länder zwar verschiedene Schutzmaßnahmen verhängen. Ein Lockdown, Ladenschließungen oder 3G im Einzelhandel sind jedoch nicht vorgesehen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Oktober 2022. Einen guten Überblick über alle Corona-Schutzmaßnahmen des Bundes und der Länder ab Oktober 2022 finden Sie hier.