Das Bayerische Gesundheitsministerium hat eine Neufassung der sogenannten Positivliste zu 2G im Einzelhandel veröffentlicht.

In der neuen FAQ-Liste wird insbesondere klargestellt, wie bei verschiedenen Mischbetriebsformen überprüft wird, ob sie der 2G-Regel unterliegen oder nicht. Die entsprechenden neuen Passagen haben wir farblich markiert.



