Die 2G-Regel im bayerischen Einzelhandel ist endlich gekippt worden. Der Bayerische Verwaltungsgerichthof (BayVGH) hat die umstrittene Zugangsbeschränkung am Mittwoch außer Vollzug gesetzt.

Die Richter gaben einem Eilantrag eines oberbayerischen Beleuchtungsgeschäfts statt. Gegen den Beschluss (19. Januar 2022, Az. 20 NE 21.3119) des BayVGH gibt es keine Rechtsmittel. Die Bayerische Staatsregierung hat inzwischen angekündigt, 2G im Handel komplett aussetzen. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Wir haben diese wichtige Lockerung schon lange vehement gefordert, denn die 2G-Regel hat nur zu einem hohen personellen und finanziellen Aufwand geführt. Und sie hatte mit Blick auf die Pandemie nur eine homöopathische Wirkung, da im Handel wegen der FFP2-Masken erwiesenermaßen keine besondere Infektionsgefahr besteht.“