Seit Mittwoch (24. November) dürfen Beschäftigte eine Arbeitsstätte nur betreten, wenn sie einen Nachweis mit sich führen, der ihren 3G-Status belegt. Mitarbeiter, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen täglich einen negativen Test vorweisen.

Die 3G-Regel gilt nur für Beschäftigte, nicht für Kunden. Von den täglichen Zugangskontrollen können Geimpfte oder Genese ausgenommen werden, wenn der Arbeitgeber ihren Nachweis einmal kontrolliert und dokumentiert hat. Zwar darf der Arbeitgeber den Impfstatus seiner Mitarbeiter nicht direkt abfragen. Allerdings müssen Beschäftigte, die ihren Impfstatus nicht preisgeben wollen, einen negativen Corona-Test vorweisen. Selbsttests vor Ort unter Aufsicht reichen als Nachweise aus. Der Arbeitgeber muss zwei Selbsttests pro Woche zur Eigenanwendung zur Verfügung stellen. Antworten auf die wichtigsten Fragen zur 3G-Regel finden Sie hier sowie im Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (siehe insbesondere §28b)