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22.11.2021

3G-Regel am Arbeitsplatz: Das müssen Arbeitgeber beachten

Um die Infektionsketten zu brechen, gilt künftig für alle Betriebe - unabhängig von der Branche und der Beschäftigtenzahl - bundesweit die 3G-Regel. Voraussichtlich bereits ab kommenden Mittwoch (24. November) dürfen Beschäftigte eine Arbeitsstätte nur betreten, wenn sie einen Nachweis mit sich führen, der ihren 3G-Status belegt.

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Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss täglich einen negativen Test vorweisen. Von den täglichen Zugangskontrollen können Geimpfte oder Genese ausgenommen werden, wenn der Arbeitgeber ihren Nachweis einmal kontrolliert und dokumentiert hat.

Zwar darf der Arbeitgeber den Impfstatus seiner Mitarbeiter nicht direkt abfragen. Allerdings müssen Beschäftigte, die ihren Impfstatus nicht preisgeben wollen, einen negativen Corona-Test vorweisen.

Selbsttests vor Ort unter Aufsicht reichen als Nachweise für Personen ohne Impf- und Genesenennachweis aus. Der Arbeitgeber muss lediglich zwei Selbsttests pro Woche zur Eigenanwendung zur Verfügung stellen.

Das Infektionsschutzgesetz sieht bei Verstößen gegen die 3G-Regel am Arbeitsplatz ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor.

Weitere Informationen zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz finden Sie hier.

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