Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen erhalten länger finanzielle Unterstützung (Überbrückungshilfe III Plus). Erst- und Änderungsanträge können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden. Eine Antragstellung ist nur einmal möglich.

Zugangskriterium sind mind. 30 Prozent Umsatzrückgang in einem Fördermonat Juli - September 2021 im Vergleich mit dem jeweiligen Monat 2019. Kleine Unternehmen können wahlweise den jeweiligen monatlichen Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 zum Vergleich heranziehen. Die Förderquoten analog Ü-Hilfe III: Bei 30-50 Prozent Umsatzeinbruch = 40 Prozent Förderung, 50-70 Prozent Umsatzeinbruch = 60 Prozent und ab 70 Prozent Umsatzeinbruch = 100 Prozent Förderung. Die entsprechend aktualisierte FAQ-Liste ist jetzt online.