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01.10.2021

Pandemie und Flut: Überbrückungshilfe III Plus für doppelt betroffene Unternehmen

Unternehmen, die im Juni 2021 noch unter Umsatzeinbrüchen wegen Corona gelitten haben und dann auch von der Hochwasserkatastrophe im Juli getroffen wurden, können jetzt Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 stellen.

finanzhilfe
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Die doppelt betroffenen Unternehmen erhalten durch die Antragsberechtigung in der Überbrückungshilfe III Plus dringend benötigte Unterstützung zur Überbrückung von Umsatzeinbrüchen. Damit die Hilfen schnell wirken, können die Unternehmen Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die Antragstellung ist hier über prüfende Dritte möglich. Weitere Details zu Antragstellung und Modalitäten erhalten Sie über diese FAQ-Liste.

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