Die Bundesregierung hat eine neue Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen. Sie gilt bis Ablauf des Jahres, mit Ausnahme der Quarantäneregelung, die längstens bis einschließlich 30. September 2021 angewendet wird.

Laut der neuen CoronaEinreiseV gibt nur noch Hochrisikogebiete und Gebiete, in denen neue, besorgniserregende Virusvarianten kursieren. Einreisende aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet müssen ihre persönlichen Daten und den Aufenthaltsort für die Dauer der notwendigen Einreisequarantäne auf dem Einreiseportal der Bundesregierung angeben. Eine Liste der derzeit ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie hier. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat die neuen bundesweiten Vorgaben in einer Allgemeinverfügung präzisiert.