Wie berichtet, werden vom RKI derzeit nur noch Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete ausgewiesen. Ausnahmen greifen aktuell für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen. Was müssen Arbeitgeber und Urlauber jetzt beachten?

Seit Anfang August gilt bis Ablauf des Jahres die neue Coronavirus-Einreiseverordnung. Ausgenommen ist die Quarantäneregelung, die längstens bis einschließlich 30. September 2021 angewendet wird. Mit Blick auf die geänderten Regelungen hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ihre Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen im Umgang mit Urlaubsrückkehrern erneut aktualisiert. Eine Liste der derzeit ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie hier.