Die BGHW bietet wegen der Pandemie auch 2021 Erleichterungen bei der Beitragszahlung an. Unternehmen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, können unbürokratisch eine zinslose Stundung beantragen, sobald sie den Beitragsbescheid erhalten haben.

Beiträge bis maximal 10.000 Euro können bis zum 15. Dezember 2021 zinslos gestundet werden. Über 10.000 Euro erfolgt eine zinslose Stundung von 50 Prozent des Beitrags: Nur die Hälfte des Beitrags muss bis zum 15. Mai 2021 gezahlt werden. Die andere Hälfte kann in monatlichen Raten von 1/7 des gestundeten Betrags abgezahlt werden. Der Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung kann unbürokratisch über ein Online-Formular gestellt werden. Anträge, die per Post, E-Mail oder Telefax zugeschickt werden, nehmen wesentlich mehr Zeit in Anspruch.