Anfang 2024 tritt der 3. Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Kraft. Er ist die Grundlage der Beitragsberechnung und dient zur Abstufung der Beiträge nach Gefährdungsrisiken.

Die erste Beitragserhebung auf Basis des neuen Gefahrtarifs erfolgt im Frühjahr 2025. Nähere Informationen erhalten Sie in dieser FAQ-Liste. Außerdem hat die BGHW hier die wichtigsten Änderungen erläutert.