Nach §5 ArbSchG ist eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung (GBU) für alle Betriebe vorgeschrieben. Die GBU ist jedoch mehr als nur die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, denn gesunde und motivierte Mitarbeiter sind ein Erfolgsfaktor für ein Unternehmen.

Unfälle, Erkrankungen und Fehlzeiten beeinträchtigen den geregelten Betriebsablauf. Eine fundierte Gefährdungsbeurteilung trägt somit unmittelbar zum Erfolg des Unternehmens bei. Alle Informationen zur GBU und praktische Handlungshilfen finden Sie bei der BGHW. Dort werden Sie auch Schritt für Schritt durch den Prozess der Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb geführt.