Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind für viele Einzelhändler gravierend. Um finanzielle Entlastung zu schaffen, plant die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) für betroffene Unternehmen finanzielle Erleichterungen.

Kleinen Einzelhändlern soll der anstehende Beitrag zinsfrei bis zum 15. Dezember 2020 gestundet werden. Auch für größere Unternehmen gibt es bereits Überlegungen. Auf Antrag ist eine Stundung von 50 Prozent möglich. Der Restbetrag wäre in monatlichen Raten bis zum 15. Dezember 2020 zu begleichen. Weiterhin sollen Vollstreckungen ausgesetzt werden. Über die konkrete Ausgestaltung werden die Betriebe in einem Beiblatt zum Beitragsbescheid, der Mitte April zugesandt wird, informiert.