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22.01.2021 Bayern
Arbeitgeber müssen Homeoffice, wo immer möglich, anbieten. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundesarbeitsministerium erlassen. Allerdings können Arbeitgeber Mitarbeiter nicht zum Homeoffice zwingen.
Das gilt neu und - zunächst befristet - bis zum 15. März 2021: Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Werden Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt, müssen pro Person 10 qm zur Verfügung stehen. In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden. Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen. Unsere FAQs zur Maskenpflicht sind entsprechend aktualisiert worden. Die Verordnung tritt voraussichtlich am kommenden Mittwoch in Kraft. Hier finden Sie eine FAQ-Liste zur neuenCorona-Arbeitsschutzverordnung.
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