Die Corona-Maßnahmen sind verschärft worden. Seit Mittwoch ist ein harter Lockdown in Kraft. In Bayern müssen rund 40.000 Einzelhandelsgeschäfte geschlossen bleiben. Allerdings gibt es wie beim ersten Lockdown einige Ausnahmeregelungen.

Der Einzelhandel ist (vorerst) bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Welche Geschäfte weiter öffnen dürfen, können Sie der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entnehmen. Detaillierte Antworten zu wichtigen Fragen im Zusammenhang mit den Geschäftsschließungen (Abholdienste, Click & Collect, Mischbetriebe, usw.) erhalten Sie in der FAQ-Liste des Bayerischen Gesundheitsministeriums.