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18.12.2020 Bayern
Nach den Geschäftsschließungen ist die Lieferung von Waren an Kunden zulässig. Die kontaktlose Übergabe von Waren per Click & Collect aus den Läden heraus hat die Bayerische Staatsregierung jedoch nicht erlaubt.
HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff kritisiert die Entscheidung: „Der Wirtschaftsminister hatte die Geschäfte aufgerufen, funktionierende Click & Collect-Konzepte zu entwickeln. Der Handel bereitet sich vor und dann lässt uns die Bayerische Staatsregierung völlig überraschend im Regen stehen.“ Der HBE hatte zuvor in der Staatskanzlei und bei allen bayerischen Landtagsabgeordneten vehement für Click & Collect im Freistaat geworben. Puff: „Ich kann nur mit dem Kopf schütteln. Welchen Unterschied gibt es zwischen dem Abholservice im Handel und der Abholung von Speisen in der Gastronomie?“
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