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10.01.2021 Bayern
Die bayerische Staatsregierung hat die aktualisierte sogenannte Positivliste veröffentlicht. Darin sind u.a. auch weitere Informationen zu Click & Collect enthalten.
Wichtig für den Abholdienst: Die bestellte Ware darf nur an einem speziellen Abholschalter oder ganz außerhalb des Ladengeschäfts zur Abholung bereitgestellt werden. Die Verkaufsräume dürfen nicht für die Kunden geöffnet werden.
Mit Blick auf die Änderungen zu Click & Collect hat der HBE seine Vorlage für ein neues Schutz- und Hygienekonzept aktualisiert (Click & Collect und die Zeitfenster für die Abholung müssen dort laut Verordnung erfasst sein!).
Da für die Abholung der Ware das Tragen von FFP2-Masken vorgeschrieben ist, haben wir auch unsere FAQs zur Maskenpflicht entsprechend angepasst.
Alle wichtigen Informationen zu Click & Collect haben wir zudem hier übersichtlich zusammengefasst.
In der aktualisierten Positivliste sind alle für den Handel relevanten neuen Änderungen (z.B. Pass- und Bewerbungsfotos sind jetzt auch durch Fotografen zulässig!) markiert.
Geschäftsführerin
Tel.:089 55118-112
Fax:089 55118-114
E-Mail:streller@hv-bayern.de
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