Unsere unermüdliche Forderung, staatliche Überbrückungshilfen auch für den Einzelhandel zugänglich zu machen, ist endlich auf fruchtbaren Boden gefallen. Die Bundesregierung erleichtert Einzelhandelsgeschäften den Zugang zur Überbrückungshilfe III.

Nun können auch die Unternehmen Hilfen für November und/oder Dezember 2020 beantragen, die im Vergleich zum Vorjahresmonat jeweils einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent verzeichnen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung zur Deckung der Betriebskosten richtet sich nach den konkreten Umsatzverlusten in den beiden Monaten.
Über die jeweiligen Förderhöhen und die genaue Antragstellung informieren wir Sie, sobald diese hier veröffentlicht worden sind.
Endlich hat die Politik diese wichtige Entscheidung getroffen, auf die wir in München und Berlin immer wieder massiv gedrängt haben.