Für die Soforthilfe-Programme der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung ist die letztmalige Antragstellung nur noch bis zum Sonntag (31. Mai 2020) möglich. Aber der Bund plant für den Juni bereits weitere finanzielle Unterstützung.

Falls Unternehmen bislang immer noch keinen Antrag für das aktuelle Soforthilfe-Programm des Bundes oder auch für das Soforthilfeprogramm des Freistaates Bayern gestellt haben, können sie dies hier online machen. Auf Bundesebene wird unterdessen ein Anschlussprogramm erarbeitet. Wie es in dem entsprechenden Eckpunktepapier des Wirtschaftsministeriums heißt, soll Betrieben mit bis zu 249 Mitarbeitern für die Monate Juni bis Dezember 2020 Corona-Soforthilfen in Höhe von monatlich bis zu 50.000 Euro gezahlt werden. Antragsberechtigt sind u.a. Firmen, deren Umsätze im April und Mai um durchschnittlich mindestens 60 Prozent eingebrochen sind.
Wichtig: Betriebe, die bereits Soforthilfe des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen, aber weiter Umsatzausfälle haben, dürfen neue Anträge stellen. Sobald das Anschlussprogramm feststeht, erhalten Sie hierzu selbstverständlich sofort weitere Informationen.