Wie berichtet, hat die Bayerische Staatsregierung Soforthilfemaßnahmen für vom Hochwasser betroffene Bürger und die Wirtschaft beschlossen. Für Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt.

Handelsunternehmen können ab sofort Anträge bei den zuständigen Bezirksregierungen stellen. Im Rahmen der Soforthilfen ist aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben die Schadensfeststellung durch einen anerkannten Sachverständigen nötig. Die Richtlinien zur Gewährung der Soforthilfen finden Sie hier. Informationen zu den Soforthilfen sowie zu weiteren Unterstützungsangeboten finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsministeriums.