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23.04.2020 Bayern
Ab kommenden Montag (27. April) ist das Tragen von einem Mund-Nasenschutz für Mitarbeiter und Kunden in allen Läden verpflichtend. Diese Regelung gilt auch für Kinder ab sechs Jahren. Geeignet sind Alltagsmasken oder auch Schals.
Müssen Händler Masken für Kunden bereitstellen? Welche Möglichkeiten gibt es, wenn Kunden ohne Maske das Geschäft betreten bzw. sich uneinsichtig zeigen? Begeht ein Händler eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Kunde ohne Maske das Geschäft betritt?
Antworten auf diese und weitere Fragen zur Maskenpflicht erhalten Sie in unserer neuen FAQ-Liste.
Der HBE stellt seinen Mitgliedern Vordrucke für Hinweisschilder zur Maskenpflicht zur Verfügung. Die beiden Motive (siehe unten) gibt es jeweils in einem Quer- bzw. Hoch-Format.:
Sie finden die Vordrucke im Hoch- und Querformat als Download auf unserer HBE-Sonderseite. Eine aktualisierte Liste von Anbietern verschiedener Corona-Schutzprodukte (Atemmasken oder Desinfektionsmittel) finden Sie hier.
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:089 55118-124
Fax:089 55118-118
E-Mail:eykmann@hv-bayern.de
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:0921 72630-10
Fax:0921 72630-30
E-Mail:koeppel@hv-bayern.de
Bezirksgeschäftsführer
Tel.:0931 35546-12
Fax:0931 17127
E-Mail:wedde@hv-bayern.de
Bezirksgeschäftsführer
Tel.:0911 24433-15
Fax:0911 24433-55
E-Mail:werner@hv-bayern.de
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