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21.04.2020

Maskenpflicht: Informationen und Anbieter

Wie bereits gestern angekündigt, gibt es im Freistaat ab kommenden Montag (27. April) eine Maskenpflicht für Kinder ab 6 Jahren. Dies hat das bayerische Kabinett in seiner heutigen Sitzung entschieden. Ab diesem Termin ist das Tragen von einem Mund-Nasenschutz für Mitarbeiter und Kunden in allen Läden und dem öffentlichen Nahverkehr verpflichtend. Geeignet sind Alltagsmasken oder auch Schals.

maskenplicht
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Detaillierte Informationen zur genauen Regelung und konkreten Umsetzung sind leider bislang noch nicht offiziell bekannt.

Da uns verständlicherweise derzeit eine Fülle von Anfragen wegen verschiedener Corona-Schutzprodukte (insbesondere Atemmasken) erreicht, hat der HBE hier eine Liste von Anbietern erstellt.

Hinweis: Wenn wir von der Bayerischen Staatsregierung weitere Informationen zu den Hygiene-Auflagen erhalten, werden wir Sie selbstverständlich sofort über eine Sonderinfo informieren.

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