Wie bereits gestern angekündigt, gibt es im Freistaat ab kommenden Montag (27. April) eine Maskenpflicht für Kinder ab 6 Jahren. Dies hat das bayerische Kabinett in seiner heutigen Sitzung entschieden. Ab diesem Termin ist das Tragen von einem Mund-Nasenschutz für Mitarbeiter und Kunden in allen Läden und dem öffentlichen Nahverkehr verpflichtend. Geeignet sind Alltagsmasken oder auch Schals.

Detaillierte Informationen zur genauen Regelung und konkreten Umsetzung sind leider bislang noch nicht offiziell bekannt.
Da uns verständlicherweise derzeit eine Fülle von Anfragen wegen verschiedener Corona-Schutzprodukte (insbesondere Atemmasken) erreicht, hat der HBE hier eine Liste von Anbietern erstellt.
Hinweis: Wenn wir von der Bayerischen Staatsregierung weitere Informationen zu den Hygiene-Auflagen erhalten, werden wir Sie selbstverständlich sofort über eine Sonderinfo informieren.