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29.05.2020 Bayern
Kunden und Mitarbeiter im bayerischen Einzelhandel müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Viele Händler sind verunsichert, weil sie die Vorschriften oftmals nicht ausreichend kennen.
Zwar halten sich die Kunden weitestgehend an die Vorschriften zum Gesundheitsschutz und tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung. Aber welche Möglichkeiten gibt es, wenn Kunden ohne Maske das Geschäft betreten bzw. sich uneinsichtig zeigen? Begeht ein Händler dann eine Ordnungswidrigkeit? Antworten auf diese und weitere Fragen zur Maskenpflicht erhalten Sie in unserer FAQ-Liste. Vordrucke für verschiedene Hinweisschilder zur Maskenpflicht finden Sie auf der HBE-Informationsseite zur Corona-Krise.
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