Für die Soforthilfe des Freistaates Bayern und des Bundes steht seit dieser Woche ein gemeinsames Antragsformular zur Verfügung. Die Förderbedingungen wurden verbessert und die Förderbeträge sind höher.

Überschneidet sich die Soforthilfe des Bundes mit der bayerischen Soforthilfe? Muss ich bereits erhaltene bayerische Hilfe erst zurückzahlen, um anschließend die gesamte Förderhöhe zu erhalten? Erhalte ich automatisch eine Aufstockung, wenn ich bereits einen Antrag auf bayerische Soforthilfe gestellt habe? Auf diese und andere Fragen haben wir die wichtigsten Antworten in unseren FAQs für Sie übersichtlich zusammengefasst. Zudem können Sie sich natürlich gerne auch an unsere juristischen Ansprechpartner in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen wenden.