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09.04.2020 Bayern
Für die Soforthilfe des Freistaates Bayern und des Bundes wurde die Definition des Liquiditätsengpasses letzte Woche geändert. Der HBE hat seine „FAQ: Corona-Soforthilfe beantragen“ entsprechend aktualisiert.
Ab sofort müssen weder private noch betriebliche liquide Mittel zur Beseitigung von Liquiditätsengpässen verwendet werden, bevor der Antrag auf Soforthilfe gestellt werden kann. Detaillierte Informationen dazu und Antworten auf viele weitere Fragen finden Sie in unseren FAQ. Zudem können Sie sich natürlich gerne auch an Ihre betriebswirtschaftlichen Ansprechpartner in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen wenden.
Pressesprecher
Tel.:089 55118-113
Fax:089 55118-114
Mobil:0172 8645704
E-Mail:ohlmann@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
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