Für die Soforthilfe des Freistaates Bayern und des Bundes wurde die Definition des Liquiditätsengpasses letzte Woche geändert. Der HBE hat seine „FAQ: Corona-Soforthilfe beantragen“ entsprechend aktualisiert.

Ab sofort müssen weder private noch betriebliche liquide Mittel zur Beseitigung von Liquiditätsengpässen verwendet werden, bevor der Antrag auf Soforthilfe gestellt werden kann. Detaillierte Informationen dazu und Antworten auf viele weitere Fragen finden Sie in unseren FAQ. Zudem können Sie sich natürlich gerne auch an Ihre betriebswirtschaftlichen Ansprechpartner in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen wenden.