Bereits geleistete Umsatzsteuersondervorauszahlungen für 2020 werden wegen der Corona-Pandemie auf Antrag wieder zurückgezahlt. Dies hat das Bayerische Finanzministerium mitgeteilt. Betroffen sind Unternehmen, die die Umsatzsteuer monatlich anmelden und die Dauerfristverlängerung nutzen.

Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt. Wir empfehlen einen formlosen Antrag zu stellen. Ein offizielles Formular liegt nicht vor.
Falls zum Verfahren weitere oder besondere Details bekannt werden, werden wir das mitteilen.
Den Antrag zur Stundung bereits fälliger oder fällig werdender Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer finden Sie hier.